Sachbearbeitung Bürgerbüro

Bei der Stadt Wermelskirchen ist im Haupt- und Personalamt/Sachgebiet Zentrale Dienste und Bürgerservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle im Bürgerbüro zu besetzen.

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Welche Aufgaben erwarten Sie?

Der Einsatz erfolgt im Bürgerbüro und beinhaltet u.a. folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Meldewesen
  • Pass- und Personalausweisangelegenheiten
  • Auskunftssperren
  • Führerscheinangelegenheiten, Einbürgerungen
  • Aktenführung, Archivwesen

Die Arbeitszeiten werden dienstplanmäßig festgelegt. Samstagsdienste sind ebenfalls erforderlich (i.d.R max. 1-2x mtl.). Täglich wechselnde Arbeitsplätze, sowie die Tätigkeit im Großraumbüro, erfordern ein hohes Maß an Flexibilität.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Bewerberinnen und Bewerber sollten neben einer abgeschlossenen Verwaltungsausbildung oder einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung (in diesem Fall wird die Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang I berufsbegleitend zu absolvieren, vorausgesetzt), flexibel und belastbar sein
  • Sehr gute Kenntnisse in MS-Word, MS-Exel
  • Freundliches, höfliches, souveränes und wertschätzendes Verhalten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern
  • Einwandfreie Umgangsformen, gepflegtes Erscheinungsbild
  • Gute Kommunikationsfähigkeit, soziale und interkulturelle Kompetenz sowie Teamfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse wie beispielsweise Englisch und/oder Russisch sind wünschenswert.
  • Die Bereitschaft, auch regelmäßig an Nachmittagen und ca. 1x an Samstagen Dienst zu leisten muss gegeben sein
  • wechselnde Arbeitsplätze und den erweiterten Öffnungszeiten angepasste Arbeitszeiten, sowie ggf. Dienst an Samstagen, setzen große Flexibilität, hohes Engagement und Teamfähigkeit voraus.
  • Die Vielzahl der Aufgabenbereiche setzt zur ordnungsgemäßen Bearbeitung eine gründliche und sorgfältige Arbeitsweise voraus.

Was können wir Ihnen bieten?

  • Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 08 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ihre individuelle Eingruppierung erfolgt nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.

Weitere Informationen

  • Unter Hinweis auf die Regelungen des LGG und des SGB IX fördert die Stadt Wermelskirchen die Beschäftigung von Frauen und Schwerbehinderten und begrüßt daher ausdrücklich ihre Bewerbungen.
  • Bewerbungen sind bis 12.01.2025 an das Haupt- und Personalamt der Stadt Wermelskirchen zu senden.